Mit der Anwendung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab dem 12. August 2026 verändern sich die Anforderungen an Verpackungen grundlegend. Neben Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das bisher vor allem bei Verkaufsverpackungen bekannt war: die Konformitätserklärung.
Für Unternehmen, die Transportverpackungen wie Stretchfolien, Umreifungsbänder oder Kantenschutz einsetzen, gewinnt die Dokumentation künftig deutlich an Bedeutung. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr nur, welche Verpackung verwendet wird, sondern ob deren Konformität mit den Anforderungen der PPWR nachvollziehbar nachgewiesen werden kann.
Damit wird deutlich: Die PPWR betrifft die Ladeeinheitensicherung nicht nur technisch, sondern auch dokumentarisch.
In diesem Beitrag:
- Was ist die Konformitätserklärung und warum wird sie jetzt wichtig?
- Welche Angaben muss eine Konformitätserklärung enthalten?
- Wer trägt die Verantwortung? Wem muss die Erklärung vorgelegt werden?
- Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
- Warum Kemapack-Kunden gut vorbereitet sind
- Wie gehen Sie jetzt sinnvoll vor?
Was ist die Konformitätserklärung – und warum wird sie jetzt wichtig?
Die Konformitätserklärung ist die formelle Bestätigung, dass eine Verpackung die geltenden Anforderungen der PPWR erfüllt. Sie dient jedoch nicht als vollständige technische Dokumentation, sondern fasst deren wesentliche Ergebnisse zusammen.
Die eigentliche Grundlage bilden umfangreiche Nachweise wie Materialdaten, Angaben zur Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, technische Datenblätter, Prüfberichte und Lieferantenerklärungen. Die Konformitätserklärung bestätigt, dass diese Informationen vorliegen und die Verpackung den regulatorischen Anforderungen entspricht.
Mit der PPWR wird aus einer bisher häufig freiwilligen Dokumentation eine verbindliche Pflicht. Unternehmen sollten deshalb bereits heute prüfen, ob sie sämtliche Informationen zu ihren eingesetzten Verpackungsmaterialien vollständig erfassen können.
Welche Angaben muss eine Konformitätserklärung enthalten?
Nach den Vorgaben der PPWR umfasst eine Konformitätserklärung verschiedene Pflichtangaben. Dazu gehören insbesondere:
- Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens
- Erklärung der alleinigen Verantwortung
- Eindeutige Identifikation der Verpackung oder Verpackungsart
- Beschreibung der Verpackung zur eindeutigen Zuordnung
- Angaben zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteilen
- Informationen zu angewendeten Normen oder Bewertungsgrundlagen
- Erklärung der Übereinstimmung mit den Anforderungen der PPWR
- Ort, Datum sowie Name, Funktion und Unterschrift der verantwortlichen Person
Die Konformitätserklärung sollte dabei nicht als bloßes Formular verstanden werden. Vielmehr zeigt sie, ob die erforderlichen Verpackungsdaten vollständig vorliegen. Fehlen wichtige Informationen, lässt sich die Erklärung nicht belastbar erstellen.
Wer trägt die Verantwortung?
Die PPWR unterscheidet zwischen unterschiedlichen Rollen innerhalb der Lieferkette. Besonders relevant sind die Begriffe Erzeuger und Hersteller.
Während der Hersteller im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) beispielsweise für Registrierung oder Mengenmeldungen verantwortlich sein kann, trägt der Erzeuger die Verantwortung für die Konformität der Verpackung. Diese Rollen können identisch sein, müssen es jedoch nicht.
Gerade bei flexiblen Transportverpackungen ergibt sich daraus eine neue Situation. Stretchfolie auf der Rolle oder Umreifungsband auf der Spule stellen noch keine fertige Verpackung dar. Erst beim Wickeln, Umreifen oder Bündeln entsteht die tatsächliche Transportverpackung.
Nach aktueller europäischer Auslegung kann daher das Unternehmen, das diese Verpackung im eigenen Betrieb zur Sicherung der eigenen Ladeeinheit verwendet, selbst als Erzeuger gelten. Für viele Versand- und Logistikunternehmen bedeutet dies eine neue regulatorische Verantwortung.
Wem muss die Konformitätserklärung vorgelegt werden?
Die Konformitätserklärung ist kein Marketinginstrument und ersetzt auch keine Zertifizierung. Sie muss vielmehr verfügbar sein und auf Anfrage vorgelegt werden können.
Zu den möglichen Anfragenden gehören unter anderem:
- Marktüberwachungsbehörden
- Kunden
- Auditoren
- Handelspartner
- Compliance-Abteilungen
- Konzernzentralen
In der Praxis dürfte der größte Druck häufig aus der Lieferkette entstehen. Unternehmen werden zunehmend aufgefordert, Nachweise über die eingesetzten Verpackungen bereitzustellen, damit auch ihre Geschäftspartner ihre eigenen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen können.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Für Unternehmen, die Transportverpackungen einsetzen, empfiehlt sich bereits heute eine systematische Vorbereitung.
- Verpackungen vollständig erfassen
Dokumentieren Sie alle eingesetzten Stretchfolien, Umreifungsbänder, Kantenschutzwinkel und weiteren Verpackungskomponenten inklusive Lieferanten und Artikelnummern.
- Materialdaten zusammentragen
Fordern Sie technische Datenblätter, Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen sowie relevante Lieferantenerklärungen an.
- Verpackungsvielfalt überprüfen
Eine große Anzahl ähnlicher Verpackungsvarianten erhöht den Dokumentationsaufwand erheblich. Eine gezielte Standardisierung kann den späteren Nachweis deutlich vereinfachen.
Ebenso wichtig ist es, bestehende Sicherungssysteme nicht vorschnell auszutauschen. Nachhaltigkeit bedeutet nicht automatisch den Wechsel zu einem anderen Material. Entscheidend bleibt, dass Verpackung, Maschine und Anwendung als Gesamtsystem zuverlässig funktionieren.
Warum Kemapack-Kunden gut vorbereitet sind
Kemapack beschäftigt sich seit vielen Jahren mit nachhaltigen Lösungen für die Ladeeinheitensicherung. Dazu gehören unter anderem Stretchfolien mit PCR-Anteil, recyclingfähige Umreifungsbänder, Kantenschutzlösungen sowie materialeffiziente Verpackungskonzepte.
Wir verfolgen die regulatorischen Entwicklungen rund um die PPWR kontinuierlich und entwickeln unser Sortiment entlang der jeweils geltenden Anforderungen weiter. Dadurch unterstützen wir Unternehmen dabei, technische Anforderungen und gesetzliche Dokumentationspflichten frühzeitig miteinander zu verbinden.
Eine strukturierte Übersicht zu aktuellen Entwicklungen rund um die PPWR finden Sie auf unserer Themenseite.
Zu unseren Lösungen zählen unter anderem:
Wie gehen Sie jetzt sinnvoll vor?
Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle eingesetzten Transportverpackungen einer typische Versandwoche. Schauen Sie auf Ihre wichtigsten drei Anwendungen: Die Standardpalette. Die kritische Palette. Die am häufigsten verwendete Verpackung – anschließend:
- Sammeln Sie technische Datenblätter und Lieferantenerklärungen.
- Prüfen Sie, welche Nachweise bereits vollständig vorliegen.
- Reduzieren Sie unnötige Materialvarianten.
- Bereiten Sie Ihre Dokumentation frühzeitig auf die Anforderungen der PPWR vor.
Fazit
Die Konformitätserklärung ist weit mehr als ein neues Dokument. Sie macht sichtbar, wie gut Unternehmen ihre eingesetzten Verpackungen kennen und dokumentieren. Wer frühzeitig Transparenz schafft und seine Verpackungsdaten systematisch erfasst, reduziert den späteren Anpassungsaufwand und schafft die Grundlage für eine rechtssichere Umsetzung der PPWR.
Wir unterstützen Sie gerne bei der technischen Bewertung Ihrer Verpackungslösungen in den Bereichen Stretchen, Umreifen und Kantenschutz sowie der Vorbereitung auf die Anforderungen der PPWR.