§ 16 Aufstellungs- und Gewährleistungsbedingungen für stationäre Maschinen und Anlagen
Aufstellung
Das Abladen und Verbringen der Maschinen‐ bzw. Anlagenteile sowie deren Aufrichtung am Montageort erfolgt durch den Besteller. Vorgesehen ist die Montage an Werktagen, montags bis freitags, max. 10 Stunden, zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr. Der Auftraggeber richtet die Baustelle rechtzeitig zum Montagebeginn so her, dass ein reibungsloser und störungsfreier Montageablauf gewährleistet ist. Stemm‐, Maurerarbeiten und sonstige Arbeiten, die nicht ausdrücklich vereinbart werden, werden von uns nicht ausgeführt. Wenn nicht anders verabredet, ist ein gleichmäßiges, waagerechtes und tragfestes Fundament die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Montage aller Anlagen. Eventuell notwendige Hilfsgeräte wie Stapler, Hubbühnen usw. sind bauseits beizustellen. Montagearbeiten, welche nicht zu unserem Lieferungs‐ und Leistungsumfang gehören, werden auf Nachweis abgerechnet.
Montage
Die Montage in den anschlussbereiten Zustand wird von unserem Montage‐ Fachpersonal bzw. unterdessen Anleitung durchgeführt. Die Berechnung erfolgt gegen Leistungsnachweis zu unseren jeweils gültigen Kostensätzen, falls kein Festbetrag angegeben wurde. Kundenseitig ist für die gesamte Montagedauer Bedienungspersonal / Elektriker / Mechaniker zur Verfügung zu stellen.
Energiezufuhr
Der Kunde installiert auf eigene Kosten und Gefahr die Zuführung und den Anschluss der jeweils benötigten Energien an die Versorgungshauptanschlüsse unserer Maschine bzw. Anlage.
Inbetriebnahme
Zur Inbetriebnahme wird von uns die Überprüfung der Maschinen‐ bzw. Anlagenfunktion durchgeführt, bis die in der Auftragsbestätigung vorgegebenen Daten erreicht sind. Danach gilt die Montage als abgeschlossen.
Einarbeitung
Für die Einarbeitung des technischen Personals des Kunden (Elektriker, Schlosser, Bedienung) sind je nach Maschinentyp bis zu 4 Stunden vorgesehen. Während dieser Zeit steht uns das entsprechende Personal des Kunden ohne Unterbrechung zur Verfügung, um eine lückenlose und umfassende Einarbeitung zu gewährleisten.
Gewährleistung
Sie haben 12 Monate nach Abnahme bzw. max. 15 Monate nach Lieferung Gewährleistung an Teilen und an der Anlage insgesamt. Der Einbau der Teile erfolgt ohne Berechnung, die anfallenden Spesen‐ und Fahrtkosten stellen wir Ihnen nach Aufwand in Rechnung. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Bedienung und Wartung, sowie die Berücksichtigung der vorgegebenen Wartungsintervalle unserer Maschine bzw. Anlage. Die Gewährleistung beginnt mit dem Liefertag und bezieht sich auf Teile, die aufgrund von Materialfehlern beanstandet werden. Verschleißteile sind von dieser Regelung ausgenommen, es sei denn, dass Materialfehler vorliegen.
Verbrauchsmaterialien
Die einzusetzenden Verbrauchsmaterialien wie Umreifungsband, Folie, Kantenschutzwinkel usw. müssen unter Einhaltung der Toleranzen automatengerecht und für die jeweilige Maschine geeignet sein.
Originalersatzteile
Ersatzteile aus dem Gewährleistungsumfang werden von uns auch für den Einbau durch das Personal des Kunden zur Verfügung gestellt. Aus organisatorischen Gründen erfolgt grundsätzlich mit jeder Lieferung die Berechnung der Teile. Eine Gutschrift aufgrund von Gewährleistungsansprüchen erteilen wir nach Wareneingang der ausgetauschten defekten Teile. Die Rücksendung erfolgt durch den Kunden frei unserem Werk. Für die umfassende Teileversorgung empfehlen wir ein begrenztes Ersatzteil‐Set im Werk vorzuhalten. Wir halten im eigenen Ermessen die wichtigen Ersatzteile in unserem Werk vor, um eine schnelle und problemlose Ersatzteilversorgung sicherzustellen. Unser Servicecenter berät Sie gerne, welche Verschleißteile Sie im Haus haben sollten, um einfache Reparaturen selbst ausführen zu können.
Ausstattung der Anlagen
Sofern nicht ausdrücklich hervorgehoben, basiert unser Angebot auf den Standardkomponenten. Andere Materialvorgaben bedingen eine neue Kalkulation. Diese Vorgaben können nur dann berücksichtigt werden, wenn wir entsprechend den Gewährleistungsbedingungen eine einwandfreie Integration der gewünschten Elemente in unsere Anlagen sicherstellen können. Eine komplette Dokumentation mit Darstellungen, Erläuterungen und Schaltplänen für Ihr Bedienungs‐ und Servicepersonal wird mitgeliefert. Leistungswerte, besondere Behandlungen der zu verpackenden Packstücke und Ausstattungen, die in diesem Schreiben nicht
genannt sind und die nicht in beidseitig bestätigten Dokumenten schriftlich festgehalten wurden, zählen auch bei der Umsetzung eines Auftrages nicht zum Liefer‐ und Leistungsumfang. Bitte prüfen Sie daher alle aufgeführten Elemente gemäß Ihrer Anfrage und getätigten Verabredungen.