§ 2 Vertragsschluss, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
(1) Der Mietvertrag kommt zustande mit der Kemapack GmbH, Albert-Einstein-Str. 1-3, 86899 Landsberg am Lech.
(2) Darstellung und Präsentation der Mietgegenstände im Webshop, Flyern oder anderen Präsentationen stellen kein rechtsverbindliches Angebot der Kemapack GmbH darf. Sie sind unverbindliche Aufforderungen an den Mieter, ein Angebot abzugeben. Der Mieter ist an seine Bestellung 8 Tage gebunden.
(3) Mit Erteilung des Mietauftrags wird durch den Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages abgegeben. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt schriftlich oder in Textform (Mail) oder durch Übergabe / Versendung des Mietgegenstandes.
(4) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.
(5) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß und mit den vom Vermieter bestimmten Verbrauchsmaterialien zu nutzen. Der Einsatz von Fremdverbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen.
(6) Als Aufstellort für den Mietgegenstand wird vereinbart, dass dieser innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen muss. Das Aufstellen des Mietgegenstandes in einem anderen Land bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
(7) Dem Mieter kann die Anlieferung, der Aufbau und die Einweisung in den Gebrauch des Mietgegenstandes sowie die Abholung nach Beendigung der Mietzeit durch den Vermieter angeboten werden. Die Annahme dieser Serviceleistungen sind vom Mieter in seiner Bestellung ausdrücklich zu bestätigen. Verzichtet der Mieter auf die Einweisung bzw. verstößt er gegen die bei der Einweisung erteilten Hinweise, haftet der Mieter für daraus erwachsende Folgen.