Gefahrgüter zu transportieren, ist eine heikle Sache: Als Gefahrgut gelten Stoffe in verschiedenen Aggregatzuständen, die im Falle des Austretens aus ihrer Verpackung eine Gefahr für Mensch, Tier, Natur oder Sachen darstellen können. Sind die Gefahrgüter vorschriftsmäßig verpackt, sollte im Normalfall nichts passieren – wenn jedoch das Transportfahrzeug in eine ungewöhnliche Situation gerät (starker Bremsvorgang oder gar Unfall), kann es durchaus dazu kommen, dass das Gefahrgut austritt und zur oben erwähnten Gefahr wird.
Deshalb müssen Gefahrgüter besonders geschützt (verpackt) und verladen werden. Das ADR-Regelwerk ist ein europäisches Übereinkommen, in dem alle Vorschriften und Richtlinien zum Transport gefährlicher Güter auf europäischen Straßen zusammengefasst sind. ADR steht dabei für Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road, es wurde bereits 1957 als Abkommen zwischen vielen, mittlerweile nicht nur europäischen Ländern (heute sind es 54) geschlossen. Es geht darin um die Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut im Transport. In Deutschland gibt es noch weitere Richtlinien, die das ADR-Regelwerk ergänzen:
- Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB),
- Durchführungsrichtlinien Gefahrgut (RSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgut-Beauftragtenverordnung (GbV)
Gefahrgut auf Paletten – was muss man beachten?
Leider kommt es immer noch sehr häufig vor, dass Gefahrgüter nicht vorschriftsgemäß transportiert werden. Neben der Gefahr für Mensch und Umwelt drohen bei einer Kontrolle oder schlimmstenfalls bei einem Unfall hohe Geldbußen sowie Freiheitsstrafen für Fahrzeugführer und ggf. auch Fahrzeughalter.
Verpackung des Gefahrguts
Das Gefahrgut benötigt eine besonders stabile und widerstandsfähige Verpackung sein. Das kann ein Karton sein, aber auch eine Holz- oder Aluminiumkiste. Zu beachten ist dabei, dass die Verpackung eine sogenannte UN-Kennzeichnung trägt, denn nur Verpackungen mit dieser Kennzeichnung sind für den Transport von Gefahrgut zugelassen.
Bewährt haben sich außerdem Kastenhauben aus reißfestem Kunststoff, die als Innenverkleidung dienen. Füllmaterial wie Vermiculite dient nicht nur als Polsterschutz, sondern auch als Bindemittel für den Fall, dass ein flüssiges Gefahrgut ausläuft.
Kartons werden dann mit einem reißfesten Filamentband verschlossen, das glasfaserverstärkt ist.
Anschließend wird die Verpackung mit speziellen Gefahrgutetiketten versehen.
(Quelle: UN-Nummer und Gefahrgutklassen: Wie hängt das zusammen? | ProSafeCon)
Palettierung des Gefahrguts
Für den sicheren Transport werden die Versandstücke palettiert und gesichert. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir im Beitrag „Paletten-Verpackungssysteme im Vergleich“ beschrieben haben. Beim Palettieren sollten Sie die Zusammenpackverbote nach ADR beachten.
Kennzeichnung der Ladeeinheiten auf Paletten
Wir gehen an dieser Stelle davon aus, dass die Versandstücke ordnungsgemäß gekennzeichnet und sicher palettiert worden sind. Das Zusammenpackverbot wurde ebenfalls berücksichtigt. Jetzt geht es an die Umverpackung (Folie/Umkarton), wo folgende Informationen pro Ladeeinheit zu finden sein müssen:
- Alle UN-Nummern der Versandstücke. Sollten mehrere Kartons der Ladeeinheit die gleiche Nummer haben, reicht es, diese einmal aufzuführen
- Alle Gefahrzettel, aber auch hier gilt: nur einer pro Gefahrgutklasse
- Aufkleber mit der Aufschrift „Umverpackung“ (einer pro Ladeeinheit)
- Wenn die Versandstücke Ausrichtungspfeile haben, müssen diese auf der Umverpackung wiederholt werden, wenn sie unter der Folie nicht sichtbar sind oder wenn man nicht sehen kann, wo sich die Verschlüsse von Gütern mit Flüssigkeiten befinden. Diese werden dann auf zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht
- Das Gefahrgut-Symbol „Fisch und Baum“
Die Schrift mit der UN-Nummer muss mindestens 12 mm hoch und – genauso wie alle anderen Hinweise – vollständig lesbar sein.
Ladungssicherung
Jede Ladung muss ordnungsgemäß gesichert werden, unabhängig davon, ob sie Gefahrgüter enthält oder nicht. Denn eine ungesicherte Ladung stellt bereits als solche ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Wie Sie palettierte Fracht ordnungsgemäß sichern, lesen Sie in unserem Beitrag "Ladungssicherung auf Paletten".