Im November 2022 veröffentlichte die Europäische Komission den Vorschlag für die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), also eine europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung. Als Verordnung gilt sie in allen EU-Staaten unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.
Die PPWR soll die bisher geltende PPWD ersetzen. Alle Beteiligten im Verpackungsgeschäft erhalten damit ab voraussichtlich 2024 neue, deutlich engere Vorgaben. Ziel des Entwurfs sind weniger Verpackungsabfälle, eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und ein Binnenmarkt ohne Grenzen auch für Verpackungen.
Nach dem bisherigen Entwurf geht es dabei unter anderem um:
- Abfallvermeidung durch Verbot bestimmter Verpackungsarten
- Einsatz von Mehrwegverpackungen
- Höhere Anteile an Recyclingmaterial in neuen Kunststoffverpackungen
- Vorgaben für biologisch abbaubare, kompostierbare und biobasierte Kunststoffe
Die Kemapack GmbH als Anbieter von Produkten zur Sicherung von Ladeeinheiten auf dem Transportweg unterstützt die Ziele der europäischen PPWR-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ausdrücklich. Es ist uns ein großes Anliegen, möglichst umweltbewusste Lösungen zu beraten, anzubieten und in den Markt zu bringen.
Kritisch an der aktuellen Vorlage sehen wir, dass Mehrwegverpackungen verpflichtende Quoten erhalten sollen, und dies komplett ungeachtet ihrer ökobilanziellen Auswirkungen durch höheres Verpackungsgewicht / mehr Rohstoffeinsatz und vor allem der komplexen Rückführungslogistik.
Aus unserer Sicht sollten bewährte Einwegverpackungen mit sehr hohen Recyclingquoten, wie sie z.B. bei Papier, Pappe und Kartonagen bestehen, weiterhin als umweltfreundliche, unkomplizierte und kostengünstige Lösung außerhalb der Mehrwegquotenpflicht Verwendung finden dürfen.