Schulung für beauftragte Personen nach § 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
nach §6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Vermittlung von Kenntnissen aus dem Bereich des Gefahrgutrechtes mit Schwerpunkt Straßen- und Schienentransport gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung § 6 GbV. Die Teilnehmer erhalten die Grundlage, den Gefahrgutbeauftragten bei der Umsetzung seiner Pflichten im Unternehmen zu unterstützen

Ausbildungsinhalt:

- Dokumente und Papiere im Gefahrengutbereich
- Begleitpapiere gemäß Gefahrengutrecht
- Verpackungsvorschriften
- Kennzeichnung
- Umgang mit Verpackungsmaterial und richtiger Einsatz
- Ausrüstung
- Sichere Verladung von Gefahrgütern
- Unfallverhütung.